Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare
Geplant ist eine Öffnungsklausel für die Länder folgenden Inhalts:
Wegen des Grundsatzes der Diskontinuität war eine erneute Einbringung des Gesetzesantrags in den Bundestag durch den Bundesrat erforderlich.
Nähere Information:
- Sämtliche Tätigkeiten des Nachlassgerichtes erster Instanz können den Notaren zugewiesen werden.
- Gewährung der Grundbucheinsicht durch den Notar (neben den Grundbuchämtern).
- Alleinige Zuständigkeit für die Aufnahme von Wechsel- und Scheckprotesten.
- Amtliche Aufnahme des Nachlassinventars.
- Durchführung der Gesamtguts- und Nachlassauseinandersetzung.
- Erstellung notarieller Vollmachtsbescheinigungen für Grundbuch und öffentliche Register.
- Entscheidung über die Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung einer notariellen Urkunde.
Wegen des Grundsatzes der Diskontinuität war eine erneute Einbringung des Gesetzesantrags in den Bundestag durch den Bundesrat erforderlich.
Nähere Information:
- BR-Drucks. 45/10 vom 3.2.2010 (Wiederaufnahme BR-Drucks. 109/08)
- BR-Drucks. 44/10 vom 3.2.2010 (Wiederaufnahme BR-Drucks. 108/08 betreffend Art. 98a GG)
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Glossar
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Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) ist das bundesweite Register für Vorsorge-
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