Das Präsidium der Bundesnotarkammer
Je ein Vizepräsident muss ein zur hauptberuflichen Amtsausübung bestellter Notar und ein Anwaltsnotar sein. Insgesamt müssen dem Präsidium vier zur hauptberuflichen Amtsausübung bestellte Notare und drei Anwaltsnotare angehören.
Derzeit gehören dem Präsidium der Bundesnotarkammer an:
- Notar Honorarprofessor Dr. Jens Bormann, LL.M. (Harvard), Ratingen, als Präsident,
- Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schäfer, Hamm, als Vizepräsident,
- Notar Justizrat Richard Bock, Koblenz, als Vizepräsident,
- Notar Dr. Andreas Albrecht, Regensburg,
- Rechtsanwalt und Notar Dr. Claus Cornelius, Kiel,
- Notar Professor Dr. Stefan Hügel, Weimar,
- Rechtsanwalt und Notar Uwe Miermeister, Emden.
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Glossar
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Zentrales Vorsorgeregister

Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) ist das bundesweite Register für Vorsorge-
vollmachten und Patientenverfügungen. Wir führen es im gesetzlichen Auftrag.
Zentrales Testamentsregister

Das Zentrale Testamentsregister (ZTR) ist seit 2012 das bundesweite Register für amtlich verwahrte Testamente und Erbverträge.