Bundesgesetze des notariellen Berufsrechts
Bundesnotarordnung (BNotO)
Die Bundesnotarordnung regelt bundesweit einheitlich die Amtstätigkeit der Notare. Sie enthält u.a. die Regelungen über die Bestellung zum Notar, Bestimmungen zur notariellen Amtsausübung, zu Notarvertretern und Notariatsverwaltern sowie zum Disziplinarverfahren bei Notaren. Die BNotO ist ferner Rechtsgrundlage der Notarkammern, der Bundesnotarkammer und der Notarkasse bzw. Ländernotarkasse.
Beurkundungsgesetz (BeurkG)
Das Beurkundungsgesetz enthält die Bestimmungen zur Errichtung und Behandlung einer notariellen Urkunde. Es regelt wichtige Pflichten des Notars, beispielsweise sich über die Identität der Beteiligten Gewissheit zu verschaffen und die Niederschrift in deren Gegenwart zu verlesen. Das BeurkG enthält ferner die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Notaranderkonten.
Kostenordnung (KostO)
Der Notar muss nach § 17Absatz 1 Satz 1 der Bundesnotarordnung die nach der Kostenordnung gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren erheben. Nach der KostO werden Kosten (Gebühren und Auslagen) in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit erhoben. Dazu zählen die Gerichtskosten ebenso wie die Kosten der Notare (§§ 140-157 KostO).
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Zentrales Vorsorgeregister
Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) ist das bundesweite Register für Vorsorge-
vollmachten und Patientenverfügungen. Wir führen es im gesetzlichen Auftrag.
Elektronischer Rechtsverkehr
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zierungsstelle der Bundesnotarkammer und zum elektronischen Rechtsverkehr.